Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.

 

  • Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, und Einzelunternehmen
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen mit und ohne Plausibilitätsprüfung
  • Lohn- und Finanzbuchführung
  • Steuerplanung
  • Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Steuerliche Projektplanungen
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
  • Unterstützung bei Gründung und Umwandlungen
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Dipl. Fw. Jürgen Berger
Steuerberater

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